Petcover Züchter-Partner Charta
Bedingungen und Voraussetzungen
Über den Welpen bzw. das Kätzchen
Als Züchter bestätigen Sie nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der tierärztlichen Empfehlungen, dass:
- sich der Welpe oder das Kätzchen in einem guten Gesundheitszustand befindet und vor dem Verkauf keinen ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten ausgesetzt war;
- der Welpe oder das Kätzchen entsprechend den üblichen tierärztlichen Empfehlungen für sein Alter geimpft wurde;
- keine Anzeichen von Flöhen, Läusen, Milben oder Darmwürmern bestehen;
- der Welpe oder das Kätzchen nicht vor Vollendung der 8. Lebenswoche verkauft wird;
- der Welpe oder das Kätzchen seit seiner Geburt regelmäßig sozialisiert und an den Umgang mit Menschen gewöhnt wurde.
Vor dem Verkauf
Vor dem Verkauf verpflichten Sie sich als Züchter:
- den neuen Besitzer über die besonderen Eigenschaften und Bedürfnisse der jeweiligen Rasse zu informieren. Dazu gehören beispielsweise Fellpflege, Bewegung, Ernährung, Haltung und Erziehung. Der neue Besitzer sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung und welchen zeitlichen Aufwand die Haltung des Tieres mit sich bringt;
- über bekannte Besonderheiten, Mängel oder andere Umstände zu sprechen, die ein verantwortungsvoller und erfahrener Züchter als für die Kaufentscheidung relevant ansehen würde;
- Angaben zu tierärztlichen Behandlungen zur Verfügung zu stellen und dem neuen Besitzer auf Anfrage auch die Kontaktdaten der behandelnden Tierarztpraxis mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls weitere Fragen stellen kann;
- Informationen über Impfungen, Entwurmungen, Flohbehandlungen und sonstige vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen;
- soweit zutreffend, Registrierungs- bzw. Stammbaumnachweise sowie Informationen zu durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen des Tieres und seiner Elterntiere zur Verfügung zu stellen, sofern diese auf bestimmte Erkrankungen oder Auffälligkeiten untersucht wurden;
- geeignete Trainingsangebote und/oder Rassevereine zu empfehlen;
- einen geeigneten Kaufvertrag für den Welpen bzw. das Kätzchen zur Verfügung zu stellen.
- alle für die Zucht und Haltung der Tiere geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen einzuhalten und, soweit erforderlich, über die entsprechenden Genehmigungen zu verfügen.
Im Zusammenhang mit der Schnupperversicherung
Wenn Sie einem neuen Besitzer die Schnupperversicherung anbieten, verpflichten Sie sich:
- die in dieser Partnercharta festgelegten Richtlinien einzuhalten;
- den neuen Besitzer über die geltenden Wartezeiten von 3 Tagen für Unfall- bzw. Verletzungsfälle und 7 Tagen für Erkrankungen zu informieren;
- die Bedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Petcover Züchterprogramms jederzeit einzuhalten.