So kümmern Sie sich um die Zähne Ihres Haustieres
Untersuchungen deuten darauf hin, dass 80% der Hunden über vier Jahren an irgendeiner Form von Zahnerkrankungen leiden.
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Wir decken Krankheiten ab, für die ein Impfstoff verfügbar ist (d.h. Zwingerhusten, Parvovirose oder Leptospirose), sofern Ihr Haustier geimpft wurde und die Impfung aktuell ist.
Ja, wir übernehmen die Kosten für vererbliche und angeborene Erkrankungen, sofern das Haustier vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit von 14 oder 28 Tagen keine klinischen Anzeichen der Erkrankung aufwies und dies in Ihren Versicherungsunterlagen oder in Ihrem Versicherungsschein nicht als Ausschluss aufgelistet ist.
Ja, vorausgesetzt der Krebs ist keine bereits bestehende Vorerkrankung oder ein Ausschluss Ihres Versicherungsvertrages. Wenn die Krankheit nach Abschluss Ihrer Versicherung eintrifft übernehmen wir die Kosten für die Behandlung von Krebs, wie z. B. Chemotherapie. Wir übernehmen keine Kosten für Transplantationen oder Stammzellbehandlungen.
Wir übernehmen die Behandlungskosten für Veterinärbesuche, die auf Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten zurückzuführen sind, die Ihrem Haustier passieren können, sofern der Zustand nicht vor dem Abschluss der Versicherung eingetreten ist. Der Versicherungsschutz für Verletzungen und Unfälle fängt sofort mit der Anmeldung und dem Versicherungsbeginn an. Der Versicherungsschutz für Krankheiten beginnt nach der entsprechenden Wartezeit von 14 oder 28 Tagen.
Nein, unsere Haustierversicherung deckt keine bestehenden/aktiven Krankheiten ab. Keine Versicherungsgesellschaft bietet Deckung für etwas, das bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist an. Jeder Unfall, jede Verletzung oder Krankheit, die bereits vor Beginn der Deckung aufgetreten ist oder klinische Anzeichen aufweist, wird als bereits vorhanden eingestuft. Krankheiten, die in den ersten 14 oder 28 Tagen des Versicherungsschutzes (Wartezeit) auftreten, oder bereits bestehende Zustände sind ebenfalls nicht gedeckt. Wenn Ihr Haustier zu irgendeinem Zeitpunkt vor Beginn Ihrer Versicherung verletzt oder krank war, übernehmen wir keine Kosten im Zusammenhang mit dieser Verletzung oder Krankheit. Dies gilt unabhängig davon, ob wir Ausschlüsse für die Verletzung oder Krankheit in Ihrem Versicherungsschein hinzufügen oder nicht.
Ja, wenn Sie einen Tarif gewählt haben, der alternative Behandlungsmethoden beinhaltet. Die Behandlung muss von Ihrem Tierarzt empfohlen und als notwendig befunden werden, um eine Verletzung und/oder Krankheit zu behandeln. Weitere alternative Behandlungen und Therapien sind Akupunktur, Homöopathie, Pflanzenheilkunde, chiropraktische Manipulation, Osteopathie und Hydrotherapie für insgesamt bis zu 10 Sitzungen pro Versicherungszeitraum, bis zur maximalen Versicherungssumme Ihres ausgewählten Tarifs, wenn eine Verletzung oder Erkrankung behandelt wird.
Ja, wir übernehmen die Kosten auch dann, wenn keine Diagnose gestellt wird.
Ja, Ihr Haustier ist überall in Österreich und bis zu 90 Tagen für alle Reisen während des Versicherungszeitraums versichert. Dies umfasst die Dauer Ihres Urlaubs oder Ihrer Geschäftsreise sowie alle Reisen in und zwischen Österreich und einem vereinbarten Land sowie die Rückreise nach Hause.
Petcover bietet Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Haustier im Falle einer unerwarteten Verletzung oder Krankheit, die Sie sonst finanziell unangenehm überraschen kann, Zugang zu bester tierärztlicher Betreuung hat. Routinemäßige, vorbeugende oder freiwillige Behandlungen Ihres Haustiers, wie Impfungen, Entwurmung oder Kastration, kann eingeplant werden. Dies ähnelt der Art und Weise, wie Ihre Kfz-Versicherung im Allgemeinen keine routinemäßigen Service-, Reifenpflege- oder Zulassungsgebühren abdeckt. Wir bieten jedoch eine optionale Zusatzleistung Day-to-Day an, die Routinebehandlungen und -verfahren wie Impfungen, Kastration oder Zecken- und Flohmittel abdeckt und die Sie zu einigen unserer Tarife hinzufügen können, wenn Sie diese zusätzliche Sicherheit wünschen.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr Haustier impfen möchten oder nicht. Wenn es jedoch an einer Krankheit leidet, für die ein Impfstoff verfügbar ist, und nicht geimpft ist, können Sie die Kosten für die Behandlung nicht geltend machen. Sie können jedoch weiterhin andere Krankheiten geltend machen.
Ja, wir sind einer der wenigen Anbieter von Haustierversicherungen, die die Kosten für die Behandlung einer von Ihrem Tierarzt diagnostizierten Verhaltensstörung übernehmen. Unsere Superior Schutz und Mid-Range Schutz Tarife sowie unser Economy Tarif bieten die Möglichkeit Behandlungen für Verhaltenskrankheiten erstattet zu bekommen.
Ja, unsere Mid-Range Schutz Tarife decken die Behandlung von durch Zecken übertragenen Krankheiten ab und sind dabei nicht auf eine festgelegte Anzahl von Vorfällen pro Jahr beschränkt.
Wir bieten für die meisten unserer Versicherungen einen lebenslangen Schutz für Ihr Haustier an, sofern keine Unterbrechung im Versicherungsschutz vorliegt. Bitte beziehen Sie sich auf Ihre Produkttabelle oder Ihren Versicherungsschein. Wenn Sie einen lebenslangen Versicherungsschutz haben, können Sie unbegrenzt viele Schadensansprüche für dieselbe Krankheit geltend machen. So können Sie Ihrem Tier die bestmögliche tierärztliche Versorgung bieten, unabhängig davon, wie viel es kostet. Der Betrag, für den Sie jährlich Schadensansprüche geltend machen können, wird jedoch auf den in Ihrem Versicherungsschein angegebenen maximalen Leistungsbetrag begrenzt, und für alle geltend gemachten Ansprüche gilt eine festgelegte Selbstbeteiligung. Bei unseren Tarifen mit lebenslanger Versicherungsoption ist die Selbstbeteiligung für jede nicht miteinander verwandte Krankheit und je Versicherungsjahr zu zahlen. Denken Sie daran, dass Sie mit unserer lebenslangen Versicherungsoption genau das bekommen, wofür Sie bezahlen – eine umfassende Haustierversicherung, die Krankheiten Ihres Haustiers für das ganze Leben abdeckt!
Bei jeder Versicherung, für die Sie sich anmelden, müssen Sie angemessene Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit Ihres Haustiers zu erhalten und Krankheiten, Verletzungen oder Verluste zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Sie eine jährliche zahnärztliche Untersuchung und allgemeine Vorsorgeuntersuchung (einschließlich Impfungen) veranlassen und bezahlen und alle Ratschläge Ihres Tierarztes befolgen müssen, um oralen Erkrankungen vorzubeugen. Wenn Sie diese regelmäßigen Untersuchungen fortsetzen, zeigt uns dies, dass Sie Ihren Teil zur Pflege Ihres Haustiers beigetragen haben, und wir im Gegenzug unseren Beitrag an Sie leisten können. Wenn Sie keine zahnärztlichen Untersuchungen durchführen und den zu diesem Zeitpunkt gegebenen tierärztlichen Rat befolgen, kann dies einen Schadensanspruch auf eine zahnärztliche Erkrankung beeinträchtigen. Die einzige Ausnahme sind einige exotische Arten.
Wir übernehmen die Behandlungskosten für Tierarztbesuche, die auf Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten Ihres Haustiers zurückzuführen sind, sofern der Zustand nicht vor dem Abschluss der Versicherung eingetreten ist. Der Versicherungsschutz für Verletzungen und Unfälle beginnt sofort mit Abschluss der Tierkrankenversicherung und der Versicherungsschutz für Krankheiten beginnt nach der entsprechenden Wartezeit von 14 oder 28 Tagen.
Ja, wir übernehmen die Kosten auch dann, wenn keine Diagnose gestellt wird.
Sie haben die Wahl, ob Sie Ihr Haustier impfen möchten oder nicht. Wenn es jedoch an einer Krankheit leidet, für die ein Impfstoff verfügbar ist, und Ihr Haustier nicht geimpft wurde, können Sie die Kosten für die Behandlung nicht geltend machen. Sie können jedoch weiterhin andere Krankheitsbehandlungen geltend machen.
Als verantwortungsbewusster Haustierversicherer möchten wir Kunden nicht davon abhalten, ihr Haustier behandeln zu lassen, wenn es unwohl oder verletzt ist. Aus diesem Grund bieten wir keinen Rabatt für schadensanspruchsfreie Vertragsjahre an, da dies Menschen dazu ermutigen kann, keine tierärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen, aus Angst, einen möglichen Rabatt zu verlieren.
Wir werden die Anspruchszahlung Ihres Schadensantrages direkt auf Ihr Bankkonto überweisen. Wenn Sie eine andere Zahlungsmethode bevorzugen, kontaktieren Sie uns bitte, um Alternativen zu besprechen.
Wir bitten Sie Ihren Schadensantrag einzureichen sobald Ihr Haustier behandelt wurde. Sie haben zwölf (12) Monate ab dem Rechnungsdatum Ihres Tierarztes, um einen Schadensanspruch für die betreffende Unfall-, Verletzungs- oder Krankheitsbehandlung geltend zu machen.
Petcover kann Ihren Tierarzt direkt bezahlen, solange die folgenden Kriterien erfüllt sind:
– Der behandelnde Tierarzt/die behandelnde Klinik akzeptiert die Zahlung auf diese Weise.
– Petcover akzeptiert Bezahlungen an den behandelnden Tierarzt/die behandelnde Klinik.
Wir können keinen behandelnden Tierarzt/keine behandelnde Klinik anweisen, die direkte Zahlung in Ihrem Namen zu akzeptieren. Ihr behandelnder Tierarzt/Ihre behandelnde Klinik muss den Abschnitt für die Direktzahlung auf dem Schadensantragsformular ausfüllen und unterschreiben, damit wir diese Zahlungsmethode anbieten können.
Petcover informiert sowohl den behandelnden Tierarzt/die behandelnde Klinik als auch den Versicherungsnehmer, wenn wir den jeweiligen Tierarzt nicht direkt bezahlen können. Wir behalten uns das Recht gemäß unserer Versicherungsbedingungen vor eine direkte Zahlung abzulehnen.
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