Teilnahmebedingungen für Tierhandlungen und sonstige Unternehmen im Heimtierbereich

  • Sämtliche Tiere müssen sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in einem guten Gesundheitszustand befinden. Sofern dies nicht gegeben ist, kann kein Versicherungsschutz gewährt werden.

 

  • Für den Verkauf der Tiere gelten folgende Altersvoraussetzungen:
    • Vögel: Mindestalter 12 Wochen
    • Greifvögel: Mindestalter 12 Wochen
    • Reptilien: Mindestalter 8 Wochen
    • Schildkröten: Mindestalter 12 Wochen, Höchstalter 50 Jahre
    • Säugetiere: Mindestalter 8 Wochen, Höchstalter 5 Jahre
    • Versicherungsschutz für Säugetiere besteht ausschließlich im Rahmen der Plus-und Value-Optionen. Für Spinnen, Insekten, Fische, wirbellose Tiere sowie Baumpythons und Baumboas kann aufgrund versicherungstechnischer Einschränkungen kein Versicherungsschutz gewährt werden.

 

  • Die Aktivierung des Versicherungsschutzes hat ausschließlich freiwillig durch den Kunden zu erfolgen und darf nicht durch Anreize oder Vergünstigungen beeinflusst werden. Teilnehmer des Partnerprogramms ist es insbesondere untersagt:
    • Versicherungsschutz zu garantieren,
    • Prämien oder sonstige Zahlungen entgegenzunehmen,
    • Preisnachlässe oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Tieres mit oder ohne Gutschein anzubieten,
    • Versicherungsberatung zu erteilen,
    • im Namen oder als Vertreter von Petcover aufzutreten.

Es darf ausschließlich von Petcover zur Verfügung gestelltes Werbe- und Informationsmaterial im Zusammenhang mit dem Gutscheinsystem verwendet oder ausgelegt werden.

 

Als Mitglied des Petcover-Partnerprogramms bestätigen Sie, dass Sie:

  • die Grundsätze einer verantwortungsvollen Zucht, Haltung und Veräußerung von Heimtieren einhalten;
  • wissentlich keine Tiere mit angeborenen oder erblich bedingten Defekten zum Verkauf anbieten;
  • über sämtliche gesetzlich erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Registrierungen verfügen;
  • weder aktuell noch in der Vergangenheit Gegenstand behördlicher Ermittlungen oder aufsichtsrechtlicher Maßnahmen durch kommunale, staatliche oder sonstige Aufsichtsbehörden waren bzw. sind;
  • Petcover unverzüglich informieren, sofern eine Verurteilung nach dem deutschen Tierschutzgesetz (TierSchG) erfolgt;
  • die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.

 

Kündigung der Vereinbarung

  • Die Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich gekündigt werden.

 

Petcover
EU Agentur GmbH
Beschwerdemanagement
Ared Straße 16–18
2544 Leobersdorf
Österreich