Teilnahmebedingungen für Tierhandlungen und sonstige Unternehmen im Heimtierbereich
- Sämtliche Tiere müssen sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in einem guten Gesundheitszustand befinden. Sofern dies nicht gegeben ist, kann kein Versicherungsschutz gewährt werden.
- Für den Verkauf der Tiere gelten folgende Altersvoraussetzungen:
- Vögel: Mindestalter 12 Wochen
- Greifvögel: Mindestalter 12 Wochen
- Reptilien: Mindestalter 8 Wochen
- Schildkröten: Mindestalter 12 Wochen, Höchstalter 50 Jahre
- Säugetiere: Mindestalter 8 Wochen, Höchstalter 5 Jahre
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- Versicherungsschutz für Säugetiere besteht ausschließlich im Rahmen der Plus-und Value-Optionen. Für Spinnen, Insekten, Fische, wirbellose Tiere sowie Baumpythons und Baumboas kann aufgrund versicherungstechnischer Einschränkungen kein Versicherungsschutz gewährt werden.
- Die Aktivierung des Versicherungsschutzes hat ausschließlich freiwillig durch den Kunden zu erfolgen und darf nicht durch Anreize oder Vergünstigungen beeinflusst werden. Teilnehmer des Partnerprogramms ist es insbesondere untersagt:
- Versicherungsschutz zu garantieren,
- Prämien oder sonstige Zahlungen entgegenzunehmen,
- Preisnachlässe oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Tieres mit oder ohne Gutschein anzubieten,
- Versicherungsberatung zu erteilen,
- im Namen oder als Vertreter von Petcover aufzutreten.
Es darf ausschließlich von Petcover zur Verfügung gestelltes Werbe- und Informationsmaterial im Zusammenhang mit dem Gutscheinsystem verwendet oder ausgelegt werden.
Als Mitglied des Petcover-Partnerprogramms bestätigen Sie, dass Sie:
- die Grundsätze einer verantwortungsvollen Zucht, Haltung und Veräußerung von Heimtieren einhalten;
- wissentlich keine Tiere mit angeborenen oder erblich bedingten Defekten zum Verkauf anbieten;
- über sämtliche gesetzlich erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Registrierungen verfügen;
- weder aktuell noch in der Vergangenheit Gegenstand behördlicher Ermittlungen oder aufsichtsrechtlicher Maßnahmen durch kommunale, staatliche oder sonstige Aufsichtsbehörden waren bzw. sind;
- Petcover unverzüglich informieren, sofern eine Verurteilung nach dem deutschen Tierschutzgesetz (TierSchG) erfolgt;
- die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.
Kündigung der Vereinbarung
- Die Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich gekündigt werden.
Petcover
EU Agentur GmbH
Beschwerdemanagement
Ared Straße 16–18
2544 Leobersdorf
Österreich