Registrierung für das Züchterpartnerprogramm

Als verantwortungsvoller Züchter können Sie eine 4-wöchige Probeversicherung für die neuen Besitzer der von Ihnen verkauften Tiere abschließen. Diese deckt die Tierarztkosten bei unerwarteten Krankheiten und Verletzungen sowie weitere Leistungen ab.

In Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihrer Vermittlungsvereinbarung legt unsere Veterinärpartner-Charta unsere Erwartungen an die Züchter dar, die unsere vierwöchigen Einführungsversicherungspolicen ausstellen.

Über die von Ihnen verkauften Tiere

Als Züchter versichern Sie nach bestem Wissen und tierärztlichem Rat, dass alle verkauften Tiere:

  • Bei guter Gesundheit sind und vor dem Verkauf keinen ansteckenden oder infektiösen Krankheiten ausgesetzt waren.
  • Gemäß den üblichen tierärztlichen Empfehlungen geimpft wurden.
  • Keine Anzeichen eines Befalls mit Flöhen, Läusen, Milben oder Darmwürmern zeigen.
  • Nicht verkauft werden, bevor sie 8 Wochen alt sind; und
  • Seit ihrer Geburt regelmäßig sozialisiert und an Menschen gewöhnt wurden.

Vor dem Verkauf

  • Sie haben die neuen Besitzer über die Merkmale der Tierart und Rasse und ihre Bedürfnisse wie Pflege, Bewegung, Ernährung, Unterbringung und Training informiert, um sicherzustellen, dass sich der künftige Besitzer der Verpflichtung bewusst ist, die er eingeht.
  • Besprechen Sie alle Angelegenheiten, die ein Züchter mit angemessener Erfahrung als relevant für die Entscheidung des neuen Besitzers zum Kauf des Tieres ansehen würde, in Übereinstimmung mit verantwortungsvollen Zuchtpraktiken.
  • Geben Sie Einzelheiten zu allen tierärztlichen Behandlungen an, die das Tier erhalten hat, und geben Sie auf Wunsch auch die Kontaktdaten Ihres Tierarztes an, damit die neuen Besitzer Fragen stellen können.
  • Machen Sie Angaben zu Impfungen, Wurmkuren, Flöhen und anderen vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen, die das Tier erhalten hat.
  • Geben Sie dem neuen Besitzer ggf. Registrierungs- und Abstammungsnachweise sowie Informationen über Gesundheitsuntersuchungen des Tieres oder seiner Eltern, wenn diese auf eine bestimmte Krankheit/Anomalie untersucht wurden
  • Bereitstellung eines geeigneten Welpen-/Kätzchenvertrags.
  • Stellen Sie einen geeigneten Vertrag berei

Mit dem Abschluss einer Einführungsversicherung für Ihre Tiere erklären Sie sich damit einverstanden:

  • Die dargelegten Richtlinien zu befolgen und
  • sich jederzeit an die Bedingungen des Petcover Züchterprogramms zu halten.

Partnerzüchter Teilnahmebedingungen

In Verbindung mit unseren Geschäftsbedingungen beschreiben die Züchterteilnahmebedingungen unsere Erwartungen an unsere Partnerzüchter und an eine vorbildliche Züchterpraxis, um für Ihre Kunden eine 6-wöchige Schnupperversicherungen abschließen zu können.

Bitte akzeptieren Sie die unten aufgeführten Teilnahmebedingungen.

Ihre Hunde- und Katzenwelpen

Als Züchter sind Sie davon überzeugt, dass Sie alle Ihre Hunde- und Katzenwelpen nach bestem Wissen und tierärztlichem Rat verkauft haben. Ihre Hunde- und Katzenwelpen

  1. bei guter Gesundheit sind und nach Ihrem Wissen keinen infektiösen oder ansteckenden Krankheiten ausgesetzt wurden.
  2. wurden gemäß der tierärztlichen Standardempfehlung geimpft.
  3. zeigen keine Anzeichen eines Befalls von Flöhen, Läusen, Milben oder Darmwürmern.
  4. werden nicht vor Erreichen der 8. Lebenswoche verkauft; und
  5. wurden seit ihrer Geburt regelmäßig sozialisiert und artengerecht behandelt.

Vor dem Verkauf

  1. haben Sie die neuen Besitzer über die Merkmale und Bedürfnisse der gekauften Rasse sowie der Körperpflege, Bewegungsdrang, Ernährung, artgerechte Unterbringung und Training informiert. Die soll sicherzustellen, dass der potenzielle Besitzer über seine Verpflichtung informiert ist, die er mit dem Kauf eines Haustieres eingeht.
  2. haben Sie alle üblichen Erbkrankheiten mit dem neuen Besitzer besprochen, die Züchter mit angemessener Erfahrung für die Entscheidung Hunde- und Katzenwelpen zu kaufen, gemäß den verantwortungsvollen Zuchtpraktiken, als relevant erachten würde.
  3. geben Sie alle Einzelheiten zu erfolgten tierärztlichen Behandlungen Ihrer Hunde- und Katzenwelpen an und geben auf Anfrage Kontaktdetails des behandelten Tierarztes an den, neuen Besitzer weiter, sodass dieser bei Bedarf kontaktiert werden kann.
  4. geben Sie Einzelheiten zu Impfungen, Würmern, Flöhen und anderen vorbeugenden Gesundheitsbehandlungen an, die den Hunde- und Katzenwelpen verabreicht wurden.
  5. stellen Sie dem neuen Besitzer gegebenenfalls Registrierungs- und Stammbaumzertifikate sowie Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen der Hunde- und Katzenwelpen oder deren Eltern zur Verfügung, wenn diese von einer bestimmten Krankheit/Anomalie geheilt wurden.
  6. empfehlen Sie geeignete Trainings- und/oder Zuchtvereine; und
  7. stellen Sie einen angemessenen Verkaufsvertrag Ihrer gezüchteten Hunde- oder Katzenwelpen aus.

Mit der Ausstellung einer Petcover Schnupperversicherung für Ihre Hunde- und Katzenwelpen stimmen Sie den oben genannten Züchterrichtlinien zu und halten dabei auch jederzeit die Geschäftsbedingungen des Petcover-Züchterprogramms ein.

Petcover Züchter Partnerprogramm – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für Züchter, die unsere 6-wöchige Schnupperversicherung ausstellen.

Diese Schnupperversicherung wird in gutem Glauben angeboten, um Züchtern dabei zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre gezüchteten Hunde- und Katzenwelpen, einen guten Start ins neue Leben mit ihren neuen Besitzern haben.

Durch die Ausstellung der Schnupperversicherung für die Hunde- und Katzenwelpen, die Sie verkaufen, erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklären sich damit einverstanden.

Ihre Teilnahmeberechtigung

Sie müssen ein derzeit zugelassenes Mitglied des Petcover Züchterprogramms sein und dürfen nicht als Tierschutzorganisation registriert sein.

Teilnahmebedingungen für Ihre gezüchteten Hunde- und Katzenwelpen

Das Programm steht Hunde- und Katzenwelpen zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie reinrassig oder Mischlinge sind. Alle Hunde- und Katzenwelpen müssen von Ihnen gezüchtet worden sein und von Ihnen verkauft werden und nicht durch Drittenanbieter, Vertreter oder Mitarbeiter. Die Hunde- und Katzenwelpen sind zu Beginn der Schnupperversicherung zwischen 8 Wochen und 36 Wochen alt.

Der 6-wöchige Schnupperversicherungsschutz kann nicht an folgende Personen ausgestellt werden:

  • Sie selbst als Züchter.
  • Ihre unmittelbare Familie.
  • Personen, die bei Ihnen wohnen.
  • Personen, die von Ihnen als Teil des Zuchtunternehmens beschäftig werden (Mitarbeiter); oder .
  • Personen, die beabsichtigen, den Welpen weiterzuverkaufen.

Teilnahmeberechtigung des Tierbesitzers

Die neuen Eigentümer müssen in Deutsch ansässig und mindestens 18 Jahre alt sein.

Datenschutz

Durch die Ausstellung einer 6-wöchigen Petcover Schnupperversicherung bestätigen Sie, dass Sie die Erlaubnis des neuen Besitzers haben, dessen persönliche Daten an Petcover weiterzugeben, um die Bereitstellung einer kostenlosen Schnupperversicherung für den Onlineabschluss zu erfüllen.

Die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten des neuen Besitzers werden gemäß unserer vollständigen Datenschutzerklärung (nachstehend) verwendet. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie die Erlaubnis über die Weitergabe der persönlichen Informationen des neuen Besitzers eingeholt haben und dass Sie den 6-wöchigen Petcover Schnupperversicherungsschutz für die neuen Hunde- und Katzenwelpen ausstellen können.

Bitte verweisen Sie den Kunden auf unsere Datenschutzerklärung. Diese werden dem neuen Besitzer bei Versicherungsausstellung zusammen mit allen anderen Versicherungsdokumenten per E-Mail zugesendet. Des Weiteren sind unsere Datenschutzerklärungen auf unserer Webseite unter www.petcover.at zu finden.

Sie werden gemäß diesen Geschäftsbedingungen die Schnupperversicherungen unter Berücksichtigung der Interessen des neuen Eigentümers ausstellen. Des Weiteren verpflichten Sie sich, den neuen Besitzer vor der Ausstellung der Schnupperversicherung über die Versicherungskonditionen zu informieren.

Sie berechnen dem Kunden keine Gebühr für den Abschluss einer Schnupperversicherung und werden wesentliche Fakten über den Gesundheitszustand des Hunde- und Katzenwelpen nicht wissentlich auslassen oder falsch darstellen.

Sie geben Ihrem Kunden keine Beratung zur Schnupperversicherung oder zu anderen von uns oder anderen Versicherern angebotenen Versicherungsprodukten; und

Sie werden sich nicht als Mitarbeiter unserer Organisation fälschlicherweise darstellen und empfehlen kein bestimmtes Versicherungsprodukt oder einen bestimmten Versicherer.

Ausstellung, Änderung oder Kündigung der Schnupperversicherung

Bei dem Verkauf Ihres Hunde- und Katzenwelpen, sollten Sie dem neuen Besitzer mitteilen, dass der dieser eine 6-wöchige Schnupperversicherung erhält, und dass der neue Besitzer der Weitergabe seiner persönlichen Daten an uns zustimmt.

Sie können die Schnupperversicherung 24 Stunden vor der Abholung des Haustieres oder bis zu 24 Stunden nach der Abholung des Haustieres ausstellen.

Hunde- und Katzenwelpen sollten bei guter Gesundheit sein und vor dem Zeitpunkt der Abholung durch die neuen Besitzer keine klinischen Anzeichen oder Symptome einer Krankheit oder Verletzung gezeigt haben.

Alle klinischen Anzeichen, Symptome, Krankheiten oder Verletzungen müssen dem neuen Besitzer vor oder zum Zeitpunkt der Abholung des Hunde- und Katzenwelpen mitgeteilt werden.

Sobald die Schnupperversicherung von Ihnen ausgestellt ist, senden wir eine E-Mail an den neuen Haustierbesitzer, mit folgendem Inhalt:

  • A) eine Bestätigung, dass die Schnupperversicherung ausgestellt wurde und an dem von Ihnen angegeben Abholdatum beginnt.
  • B) eine Bestätigung aller Einzelheiten zur Versicherungsnummer und zum Ablaufdatum der Schnupperversicherung.
  • C) einen vollständigen Satz unserer Schnupperversicherungsdokumente, in denen der Versicherungsschutz detailliert aufgeführt ist; und
  • D) unsere Unternehmenskontaktdaten und die unseres Versicherers.

Sollte die Hunde- und Katzenwelpen vom neuen Besitzer an Sie zurückgegeben werden, sollten Sie uns umgehend unter 0800 400 720 kontaktieren und über die Rückgabe informieren. Wir werden die Schnupperversicherung stornieren.

Nachdem Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben können Sie eine neue Schnupperversicherung für diese Hunde- und Katzenwelpen ausstellen.

Rewards Program

Sie sammeln 15 Punkte für jede von Ihnen ausgestellte Schnupperversicherung. Wenn eine von Ihnen ausgestellte 6-wöchige Schnupperversicherung vom dem neuen Haustierbesitzer in eine jährliche Petcover Haustierversicherung umgewandelt wird, sammeln Sie für jede dieser Versicherungen 100 Punkte. 150 gesammelte Punkte entsprechen einem Geschenkgutschein in Höhe von 10,00 €. Diese Geschenkgutescheine werden vierteljährlich ausgestellt. Diese Punkte können in Geschenkgutscheine oder in eine Spende in Ihrem Namen an eine Wohltätigkeitsorganisation Ihrer Wahl umgewandelt werden.

Das Bonusprogramm unterliegt folgenden Geschäftsbedingungen:

  • Sie sind Mitglied des Petcover Züchterprogramms.
  • Sie leben in Deutschland.
  • Wir haben Prämienzahlungen von mindestens 2 Monaten für die umgewandelte Haustierversicherung erhalten
  • Das versicherte Haustier ist das gleiche, für das die Schnupperversicherung ausgestellt wurde.
  • Der Versicherungsnehmer der umgewandelten Versicherung und der Schnupperversicherung sind dieselbe Person.
  • Gutscheine können für einen Zeitraum von 2 Jahren gesammelt werden. Danach verfallen diese.
  • Sie bestätigen, dass die Ausstellung von Gutscheinen aufgrund des Bonusprogramms steuerpflichtig sein können und es in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt, die entsprechenden steuerlichen Erklärungen abzugeben; und
  • Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Art, Häufigkeit oder Höhe des Gutscheines zu ändern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie erklären sich damit einverstanden, die Petcover Züchterteilnahmebedingungen einzuhalten.

Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung oder Haftung gegenüber Ihnen:

  • a) Die Ausstellung 6-wöchiger Schnupperversicherungen für Ihre Hunde- und Katzenwelpen zurückzuziehen.
  • b) Alle Angebote, Vorteile oder Gegenstände zu ändern, die mit dem Petcover-Züchterprogramm verbunden sind; und/oder
  • c) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Sobald Sie unser Zoohandlungs-Bonus-Programm nutzen und Schnupperversicherungen für Ihre Kunden ausstellen, müssen Sie die Anforderung an unsere Zoohandlungen einhalten und dürfen keine wesentlichen Fakten über den Gesundheitszustand der Tiere falsch darstellen oder weglassen oder wissentlich falsche Informationen angeben, wenn diese unsere Entscheidung, die Schnupperversicherung anzunehmen, beeinträchtigen könnten.

Im Falle, dass Sie Ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, behalten wir uns das Recht vor:

  • a) Die dauerhafte Nutzung des Petcover-Züchterprogramm und die Ausstellung der Schnupperversicherungen jederzeit zu verweigern oder zu widerrufen; und/oder
  • b) Die Ausstellung aller weiteren Geschenkgutscheine einzustellen.

Sie erklären sich damit einverstanden, uns bei Bedarf Einzelheiten zu Ihrer Tierarztpraxis mitzuteilen, damit wir auf sachliche Informationen zugreifen können, um einen eventuellen Schadensanspruch auf eine von Ihnen ausgestellte 6-wöchige Schnupperversicherung oder eine von dem neuen Eigentümer Jahresversicherung geltend zu machen.

Wir überwachen kontinuierlich die Schadensansprüche, die in Bezug auf die 6-wöchigen Schnupperversicherungen geltend gemacht wurden, und basierend auf diesen Erfahrungen können wir die Mitgliedschaft zum Petcover-Züchter-Programm und zur Ausstellung von Schnupperversicherungen für von Ihnen gezüchtete Hunde- und Katzenwelpen entziehen.

Als Mitglied unseres Petcover-Züchter-Programms und der Berechtigung der Ausstellung von Schnupperversicherungen gewährleisten Sie, dass:

  • a) Sie sich zu den Grundsätzen der verantwortungsvollen Zucht von Haustieren und Tierschutzstandards bekennen.
  • b) Sie sich an die Zulassungsbestimmungen für die Hundezucht halten, die von den zuständigen staatlichen Institutionen sowie den Aufsichtsbehörden festgelegt wurden.
  • c) Sie noch nie Gegenstand von Untersuchungen durch eine lokale oder staatliche Behörde oder eine andere Aufsichtsbehörde waren; und
  • d) Sie nicht wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz verurteilt wurden.

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Anmeldeformular für Züchter

Telefonnummer: 0800 85 03 505
  • Max. Dateigröße: 49 MB.