Registrierung für das Tierschutzorganisationen Partnerprogramm
In Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihrer Vermittlungsvereinbarung legt unsere Charta für Tierschutzorganisationen unsere Erwartungen an die Wohltätigkeits– und Rettungsorganisationen dar, die eine vierwöchige Einführungsversicherung ausstellen.
Über die Tiere
Alle Tiere wurden untersucht, bevor sie zur Adoption/zum Verkauf angeboten wurden und:
- Sie sind bei guter Gesundheit und haben Ihres Wissens nach keine ansteckenden oder infektiösen Krankheiten.
- Sie wurden gemäß den üblichen tierärztlichen Empfehlungen geimpft.
- Sie haben die empfohlenen vorbeugenden Behandlungen gegen Würmer und andere Parasiten erhalten.
- Sie wurden auf Anzeichen für einen Befall mit Flöhen, Läusen, Milben oder Darmwürmern untersucht.
- Sie haben keine Anzeichen von aggressiven Tendenzen gezeigt.
- Sie wurden auf klinische Anzeichen oder Symptome einer angeborenen oder erblichen Erkrankung oder Fehlbildung untersucht, und
- Alle folgenden Rassen müssen innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Adoption/des Verkaufs von einem Tierarzt untersucht worden sein, um für die Probeversicherung in Frage zu kommen (dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen):
– Bulldoggen (alle Rassen)
– Bordeauxdogge (Französischer Mastiff)
– Shar Pei
– Mops
– Neufundländer
– Leonberger
– Windhund
– Boston Terrier
Bei der Einrichtung einer Probeversicherung
- Machen Sie Angaben zu allen tierärztlichen Behandlungen, die Sie für das Tier durchführen lassen haben, sowie zu allen ihnen bekannten tierärztlichen Behandlungen.
- Machen Sie Angaben zu Impfungen, Entwurmungen, Flohbehandlungen und anderen vorbeugenden Gesundheitsbehandlungen des Tieres, und
- Geben Sie alle sonstigen Informationen an, die von Bedeutung sein könnten.
Mit dem Abschluss einer Einführungsversicherung für adoptierte Tiere erklären Sie sich damit einverstanden:
- Die in dieser Charta dargelegten Richtlinien zu befolgen.
- Die in dieser Charta dargelegten Richtlinien zu befolgen.
- Die Bedingungen des Petcover Tierschutzorganisationen-Partnerprogramms jederzeit einzuhalten.